Wir erstellen Ihr Nutzwertgutachten:    professionell, schnell, kostengünstig

Sie benötigen

 

  • ein Nutzwerkgutachten zur Begründung von Wohnungseigentum bei Neubau oder bei bestehendem Gebäude

 

  • eine Überarbeitung oder Neuerstellung eines Nutzwerkgutachtens aufgrund von Dachgeschoßausbau, Umbau oder Wohnungszusammenlegung

 

Wir sind einer der führenden Anbieter von Nutzwertgutachten und verfügen über das notwendige Detailwissen, große Erfahrung und sinnvolle Instrumente.

Ihr großer Vorteil: Sie können die Ergebnisse mühelos in Ihr System übernehmen.

 

Zu unseren Kunden zählen namhafte Bauträger, Genossenschaften und Hausverwaltungen.

 

Fundierte Ergebnisse - kompakt, genau und übersichtlich

Oft werden die Ergebnisse eines Nutzwertgutachtens nicht kundenfreundlich zusammengefasst, der Auftraggeber muss die relevanten Informationen aus unüberschaubaren Unterlagen mühsam übertragen.

 

Bei uns erhalten Sie eine übersichtliche Excel-Tabelle mit den Ergebnissen und können die Daten üblicherweise sofort und leicht in Ihre Programme einspielen, kein händisches Übertragen der einzelnen Werte mehr!

Das Nutzwertgutachten

Wohnungseigentum kann an allen "wohnungseigentumstauglichen" Einheiten errichtet werden:

 

  • Wohnungen
  • sonstige selbständige Räumlichkeiten (Büros, Geschäfte, Werkstätten), wirtschaftlich separat nutzbare Lager- oder Hobbyräume oder ähnliches.
  • PKW-Abstellplätze

 

Der Nutzwert

Der Nutzwert bestimmt das Verhältnis jedes wohnungseigentumsfähigen Objektes im Vergleich zu den übrigen der Liegenschaft (Nutzwertfestsetzung). Zudem wird der Nutzwert jedes einzelnen Wohnungseigentumsobjektes zur Gesamtsumme des Nutzwertes der Liegenschaft in Beziehung gesetzt. Dieses Verhältnis drückt den Eigentumsanteil an der Liegenschaft aus, damit ist das Wohnungseigentumsrecht (= Nutzungs- und Verfügungsrecht) untrennbar verbunden. Auf dieser Basis wird ein Berechnungsschlüssel ermittelt, der u.a. festlegt:

 

  • die Begründung des Wohnungseigentums an der Liegenschaft
  • die Betriebskostenaufteilung in bestimmten Fällen
  • die Stimmverhältnisse in der Hausgemeinschaft (entscheidend für die Mitsprachemöglichkeit)

 

Die Nutzwertberechnung

Die Berechnung des Nutzwertes erfolgt durch Ziviltechniker/-innen für Hochbau, oder durch Hochbau- oder Immobiliensachverständige. Grundlage dafür ist die jeweilige Wohnnutzfläche einer Wohnung gemäß bewilligter Pläne, die sich aus folgenden Punkten zusammensetzt:

 

  • Bodenfläche einer Wohnung/ einer sonstigen Räumlichkeit (abzüglich Wandstärken, Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkonen, Terrassen sowie nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignete Keller- und Dachbodenräume)
  • Loggien, Balkone, nach einer Seite offene Terrassen
  • sonstige Flächen wie z.B. Kellerabteile oder Gartenflächen

 

Zu- oder Abschläge gibt es durch Umstände, die den Wert einer Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im Haus erhöhen oder auch vermindern (z.B. Straßen- oder Gartenlage, Stockwerkslage, Ausstattung der Wohnung, etc.)

 

Bauzustandsgutachten gemäß § 37 WEG

Bei Bedarf erstellen wir auch Bauzustandsgutachten für Erstparifizierungen von Altbauten.

Kontakt

KOECK ARCHITEKTEN ZT GMBH

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1130 Wien

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