Sie benötigen
Wir sind einer der führenden Anbieter von Nutzwertgutachten und verfügen über das notwendige Detailwissen, große Erfahrung und sinnvolle Instrumente.
Ihr großer Vorteil: Sie können die Ergebnisse mühelos in Ihr System übernehmen.
Zu unseren Kunden zählen namhafte Bauträger, Genossenschaften und Hausverwaltungen.
Fundierte Ergebnisse - kompakt, genau und übersichtlich
Oft werden die Ergebnisse eines Nutzwertgutachtens nicht kundenfreundlich zusammengefasst, der Auftraggeber muss die relevanten Informationen aus unüberschaubaren Unterlagen mühsam übertragen.
Bei uns erhalten Sie eine übersichtliche Excel-Tabelle mit den Ergebnissen und können die Daten üblicherweise sofort und leicht in Ihre Programme einspielen, kein händisches Übertragen der einzelnen Werte mehr!
Wohnungseigentum kann an allen "wohnungseigentumstauglichen" Einheiten errichtet werden:
Der Nutzwert
Der Nutzwert bestimmt das Verhältnis jedes wohnungseigentumsfähigen Objektes im Vergleich zu den übrigen der Liegenschaft (Nutzwertfestsetzung). Zudem wird der Nutzwert jedes einzelnen Wohnungseigentumsobjektes zur Gesamtsumme des Nutzwertes der Liegenschaft in Beziehung gesetzt. Dieses Verhältnis drückt den Eigentumsanteil an der Liegenschaft aus, damit ist das Wohnungseigentumsrecht (= Nutzungs- und Verfügungsrecht) untrennbar verbunden. Auf dieser Basis wird ein Berechnungsschlüssel ermittelt, der u.a. festlegt:
Die Nutzwertberechnung
Die Berechnung des Nutzwertes erfolgt durch Ziviltechniker/-innen für Hochbau, oder durch Hochbau- oder Immobiliensachverständige. Grundlage dafür ist die jeweilige Wohnnutzfläche einer Wohnung gemäß bewilligter Pläne, die sich aus folgenden Punkten zusammensetzt:
Zu- oder Abschläge gibt es durch Umstände, die den Wert einer Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im Haus erhöhen oder auch vermindern (z.B. Straßen- oder Gartenlage, Stockwerkslage, Ausstattung der Wohnung, etc.)
Bauzustandsgutachten gemäß § 37 WEG
Bei Bedarf erstellen wir auch Bauzustandsgutachten für Erstparifizierungen von Altbauten.